Hinweise für Vereine
Neuerungen im VereinsrechtDas Bundesjustizministerium (BMJ) hat einen neuen Leitfaden zum Vereinsrecht herausgegeben. Er gibt einen Überblick über Fragen von der Gründung bis zur Beendigung eines Vereins und informiert über wesentliche Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe. Der Leitfaden steht im Netz zum Herunterladen bereit, den Pfad zu dem kostenlosen PDF-Dokument finden Sie am Ende des Artikels.
Bundesregierung will bürgerliches Engagement weiter fördern
Bürgerschaftliches Engagement ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft, das Ehrenamt mit Geld nicht zu bezahlen, durch den besten Sozialstaat nicht zu ersetzen. Eine Zivilgesellschaft braucht Menschen, die bereit sind, sich für andere und mit anderen einzusetzen. Das gilt in besonderem Maße auch für den DSV: Internationale Erfolge haben ihren Ursprung am Fuß einer breit aufgestellten Leistungspyramide, den in diesem Fall die zahlreichen Skivereine auch mit ihren freiwillligen Helfern bilden. Diese Struktur ist für den DSV unentbehrlich.
Hilfen für Helfer
Das deutsche Gesetz “Hilfen für Helfer“ hat finanzielle Erleichterungen auch für die Vereinsarbeit gebracht. Übungsleiter können heute mehr Geld als bisher steuerfrei verdienen (2100 statt 1848 Euro) und Vereine mehr Geld steuerfrei erwirtschaften (bis zu 35000 Euro pro Jahr). Nebeneinkünfte bleiben bei gemeinnützigen Organisationen bis zu einem Betrag von jährlich 500 Euro steuerfrei. Allerdings spielen in der Vereinsarbeit nicht nur finanzielle Fragen eine ausschlaggebende Rolle. Menschen, die sich auf sportlichem, kulturellem oder sozialem Gebiet engagieren, muss ein verlässlicher Rechtsrahmen zur Verfügung stehen. Andernfalls ist das Risiko kaum tragbar.
Vereinsrecht entscheidend
Das Vereinsrecht bietet einen solchen Rahmen, wie über 550.000 eingetragene Vereine in Deutschland belegen. Zwei Dinge im Vereinsrecht sind dabei besonders wichtig: Zum einen muss die zivilrechtliche Haftung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände angemessen begrenzt sein, das Haftungsrisiko muss überschaubar bleiben. Und Anmeldungen zum Vereinsregister sollten nicht nur schriftlich, sondern auch elektronisch möglich sein.
Wer sich ehrenamtlich im Verein engagiert, darf nicht dem vollen Haftungsrisiko ausgesetzt sein. Ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, dass unentgeltlich tätige Vorstandsmitglieder für ihre Vorstandstätigkeit nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften.
Eine solche Gesetzesregelung wäre in der Tat wünschenswert. Informieren Sie Sich über den neuen Leitfaden des BMJ.
Bürgerschaftliches Engagement ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft, das Ehrenamt mit Geld nicht zu bezahlen, durch den besten Sozialstaat nicht zu ersetzen. Eine Zivilgesellschaft braucht Menschen, die bereit sind, sich für andere und mit anderen einzusetzen. Das gilt in besonderem Maße auch für den DSV: Internationale Erfolge haben ihren Ursprung am Fuß einer breit aufgestellten Leistungspyramide, den in diesem Fall die zahlreichen Skivereine auch mit ihren freiwillligen Helfern bilden. Diese Struktur ist für den DSV unentbehrlich.
Hilfen für Helfer
Das deutsche Gesetz “Hilfen für Helfer“ hat finanzielle Erleichterungen auch für die Vereinsarbeit gebracht. Übungsleiter können heute mehr Geld als bisher steuerfrei verdienen (2100 statt 1848 Euro) und Vereine mehr Geld steuerfrei erwirtschaften (bis zu 35000 Euro pro Jahr). Nebeneinkünfte bleiben bei gemeinnützigen Organisationen bis zu einem Betrag von jährlich 500 Euro steuerfrei. Allerdings spielen in der Vereinsarbeit nicht nur finanzielle Fragen eine ausschlaggebende Rolle. Menschen, die sich auf sportlichem, kulturellem oder sozialem Gebiet engagieren, muss ein verlässlicher Rechtsrahmen zur Verfügung stehen. Andernfalls ist das Risiko kaum tragbar.
Vereinsrecht entscheidend
Das Vereinsrecht bietet einen solchen Rahmen, wie über 550.000 eingetragene Vereine in Deutschland belegen. Zwei Dinge im Vereinsrecht sind dabei besonders wichtig: Zum einen muss die zivilrechtliche Haftung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände angemessen begrenzt sein, das Haftungsrisiko muss überschaubar bleiben. Und Anmeldungen zum Vereinsregister sollten nicht nur schriftlich, sondern auch elektronisch möglich sein.
Wer sich ehrenamtlich im Verein engagiert, darf nicht dem vollen Haftungsrisiko ausgesetzt sein. Ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, dass unentgeltlich tätige Vorstandsmitglieder für ihre Vorstandstätigkeit nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften.
Eine solche Gesetzesregelung wäre in der Tat wünschenswert. Informieren Sie Sich über den neuen Leitfaden des BMJ.
Broschüre "Leitfaden zum Vereinsrecht" -
Diese BroÂschüÂre dient als erste OriÂenÂtieÂrung und gibt Ihnen AntÂworÂten auf wichÂtiÂge FraÂgen von der GrünÂdung bis zur BeÂenÂdiÂgung eines VerÂeins. Unter anÂdeÂrem inÂforÂmiert sie über die weÂsentÂliÂchen RechÂte und PflichÂten von MitÂglieÂdern und OrÂgaÂnen und verÂdeutÂlicht, was bei einer VerÂeinsÂgrünÂdung beÂachÂtet werÂden muss. Jeder VerÂein ist so einÂzigÂarÂtig wie die MenÂschen, die sich in ihm einÂbrinÂgen. Daher kann und will diese BroÂschüÂre die HinÂzuÂzieÂhung von rechtsÂkunÂdiÂgem Rat im EinÂzelÂfall nicht erÂsetÂzen. Sie bieÂtet aber erste InÂforÂmaÂtioÂnen rund um das Thema VerÂein und soll zuÂgleich Mut maÂchen, sich aktiv zu enÂgaÂgieÂren.
Diese BroÂschüÂre dient als erste OriÂenÂtieÂrung und gibt Ihnen AntÂworÂten auf wichÂtiÂge FraÂgen von der GrünÂdung bis zur BeÂenÂdiÂgung eines VerÂeins. Unter anÂdeÂrem inÂforÂmiert sie über die weÂsentÂliÂchen RechÂte und PflichÂten von MitÂglieÂdern und OrÂgaÂnen und verÂdeutÂlicht, was bei einer VerÂeinsÂgrünÂdung beÂachÂtet werÂden muss. Jeder VerÂein ist so einÂzigÂarÂtig wie die MenÂschen, die sich in ihm einÂbrinÂgen. Daher kann und will diese BroÂschüÂre die HinÂzuÂzieÂhung von rechtsÂkunÂdiÂgem Rat im EinÂzelÂfall nicht erÂsetÂzen. Sie bieÂtet aber erste InÂforÂmaÂtioÂnen rund um das Thema VerÂein und soll zuÂgleich Mut maÂchen, sich aktiv zu enÂgaÂgieÂren.
Vereins- und Verbandsberatung im HSB
Ansprechpartner
Jörg Esser
Referatsleiter Vereins- und Verbandsentwicklung
Tel.: 040 / 4 19 08-243
Quelle - Internet und DSV-Pressestelle
Ski-Metropolregion Hamburg
Alle guten Wünsche begleiten unseren Sportfreund Harald Winkler - komm bitte schnell wieder auf die Beine!

Probleme in der Konstruktion: Das "alpincenter" wird wohl noch bis Ende Oktober geschlossen bleiben.
Ski-Training Bispingen
auf geeister Piste immer
Do. 17:00-22:00 Uhr
VHSV Traingsfahrt
Vorbereitungstreffen
Freitag, 24. Sep. 10 18.30 Uhr
HH-Wandsbek - Clubheim SC
03 .Okt. 2010 Rennsport Fortbildung
für Übungsleiter und Skilehrer

08. bis 16. Okt. 2010
Schulferien Hamburg
Pitztal / St. Leonhard
VHSV Jugend & Erwachsenen Traingsfahrt
08. bis 16. Okt. 2010
Schulferien Hamburg
Pitztal / St. Leonhard
VHSV Ausbildungskurse
Fachübungsleiter Ski-Alpin (DSV-Grundstufe); DSV-Instructor Ski-Alpin; Fortbildung Ski Alpin für alle Lizenzstufen; Fachübungsleiter Snowboard (DSV-Grundstufe); DSV-Instructor Snowboard; Fortbildung Snowboard für alle Lizenzstufen
30. Jan. 2011 Sonntag
- HH Meisterschaft alpin -





























Alle guten Wünsche begleiten unseren Sportfreund Harald Winkler - komm bitte schnell wieder auf die Beine!

Probleme in der Konstruktion: Das "alpincenter" wird wohl noch bis Ende Oktober geschlossen bleiben.
Ski-Training Bispingen
auf geeister Piste immer
Do. 17:00-22:00 Uhr
VHSV Traingsfahrt
Vorbereitungstreffen
Freitag, 24. Sep. 10 18.30 Uhr
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08. bis 16. Okt. 2010
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30. Jan. 2011 Sonntag
- HH Meisterschaft alpin -