Ehrenordnung
Ehrungsordnung (EO) des Verbandes Hamburger Skivereine e.V.Paragraph 1 Grundsatz
Der Verband Hamburger Ski-Vereine e.V (VHSV) ehrt Personen, die sich sportlich oder organisatorisch um die nach den Richtlinien und Zielen des DSV aus der Tradition des Skisports hervorgegangenen Schneesportarten der Gegenwart und Zukunft sowie der ihrer Ausübung dienenden weiteren Formen ganzjähriger sportlicher Betätigung (nach-stehend verkürzt als Skisport bezeichnet) in Hamburg verdient gemacht haben, durch
a) die Verleihung der silbernen Ehrennadel
b) die Verleihung der goldenen Ehrennadel
c) die Ernennung zum Ehrenmitglied
d) die Ernennung zum Ehrenpräsidenten
Paragraph 2 Zuständigkeit
Die Verleihung der silbernen Ehrennadeln erfolgt durch das Präsidium, die Verleihung der goldenen Ehrennadeln auf Antrag des Präsidiums durch den Hauptausschuss. Die Ernennung zum Ehrenmitglied und zum Ehrenpräsidenten erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf Antrag des Hauptausschusses. Ehrungsanträge seitens der Mitgliedsvereine sind an das Präsidium zu richten.
Paragraph 3 Voraussetzungen für die Verleihung von Ehrennadeln
(1) Die silberne Ehrennadel kann für besondere Verdienste um den Skisport verliehen werden und setzt eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem Verein des VHSV oder im VHSV voraus. Sie kann auch verliehen werden an Personen, die sich in anderer Weise um den Skisport in Hamburg verdient gemacht haben.(2) Die goldene Ehrennadel kann grundsätzlich nur an Personen verliehen werden, die sich nach der Verleihung der silbernen Ehrennadel weiterhin besondere Verdienste um den Skisport erworben haben. In Ausnahmefällen kann die goldene Ehrennadel bei besonderen Verdiensten auch ohne vorherige Verleihung der silbernen Nadel verliehen werden, wenn hierfür besonders zu würdigende Umstände vorliegen.
Paragraph 4 Voraussetzungen für die Ernennung zum Ehrenmitglied bzw. Ehrenpräsidenten
(1) Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich auf sportlichem oder organisatorischem Gebiet hervorragende Verdienste um den VHSV oder um den organisierten Skisport in Hamburg im Allgemeinen erworben hat.
(2) Zum Ehrenpräsidenten kann ernannt werden, wer das Amt des Präsidenten des VHSV über mehrere Jahre besonders verdienstvoll geführt hat.
Paragraph 5 Nachweis über die Auszeichnung
Alle Auszeichnungen und Ernennungen sind auf der Website des VHSV zu veröffentlichen. Dem zu Ehrenden ist eine Urkunde über die Auszeichnung bzw. Ernennung auszuhändigen.
Paragraph 6 Besondere Rechte
Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder sind berechtigt, an der Mitgliederversammlung mit Stimmrecht teilnehmen. Ehrenpräsidenten haben das Recht, an allen Sitzungen des Präsidiums und des Hauptausschusses mit beratender Stimme teilzunehmen.
Paragraph 7 Widerruf von Ernennungen und Auszeichnungen
(1) Die Mitgliederversammlung kann die Ernennung zum Ehrenpräsidenten auf Antrag des Präsidiums widerrufen, wenn der Ehrenpräsident sich der Ehrung als unwürdig erweist.
(2) Die Betroffenen sind verpflichtet, die Auszeichnungen und die Urkunden an den VHSV zurückzugeben, wenn der Widerruf erfolgt ist.
Paragraph 8 Ehrung verdienter Vereine des VHSV
Das Präsidium des VHSV ehrt seine Mitgliedsvereine anlässlich ihrer durch 25 teilbaren Jubiläen mit einer Ehrenurkunde des Verbandes.
Beschlossen in der Hauptausschuss - Sitzung des VHSV am 1. März 2005 und bestätigt in der Mitgliederversammlung am 31. Mai 2005
Ski-Metropolregion Hamburg
Alle guten Wünsche begleiten unseren Sportfreund Harald Winkler - komm bitte schnell wieder auf die Beine!

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