Jugendordnung
Jugendordnung des Verbandes Hamburger Ski-Vereine e.V.(Kurzbezeichnung: VHSV)
(Neufassung vom 23.03.2004)
ALLGEMEINES
Paragraph1
Die SKIJUGEND HAMBURG ist die Jugendorganisation des Verbandes Hamburger Skivereine e.V. (VHSV). Sie ist Mitglied der Hamburger Sportjugend im Hamburger Sport-Bund.Paragraph2
Die Jugendordnung des VHSV regelt die Zuständigkeiten und die Arbeitsweise der SKIJUGEND HAMBURG.Paragraph3
Der Jugendausschuss ist die Vertretung der SKIJUGEND HAMBURG.Paragraph4
Die SKIJUGEND HAMBURG arbeitet mit anderen für die Jugendarbeit zuständigen Einrichtungen zusammen, sofern dies dem Interesse des VHSV nicht wiederspricht.Paragraph5
(1) Der SKIJUGEND HAMBURG gehören unmittelbar an:- alle Kinder und Jugendlichen, die bis zum Beginn des Kalenderjahres das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie müssen Mitglied eines dem VHSV angehörenden Vereins sein.
- Alle Personen ohne Rücksicht auf ihr Alter, die eine Tätigkeit in der Jugendführung des VHSV oder einem der Mitgliedsvereine haben.
(2) Die Zugehörigkeit zu den Altersklassen im Wettkampfsport regelt die DEUTSCHE WETTLAUFORDNUNG FÜR SKILAUF (DWO).
ZIELE UND AUFGABEN
Paragraph6
(1) Die SKIJUGEND HAMBURG setzt zum Ziel, auf der Basis der freiheitlichdemokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland jungen
Menschen
- das Erlebnis sportlicher Betätigung, insbesondere den Skisport, nahezubringen
-
- alle vertretbaren Wege zur Verbesserung ihrer persönlichen Leistung zu ermöglichen
- eine Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung zu geben, das gegenseitige Verständnis und die Beachtung notwendiger Gemeinschaftsregeln untereinander, aber auch gegenüber jungen Menschen anderer Nationalitäten und Staatsformen zu fördern.
(2) Der Jugendausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Förderung der Jugendarbeit im Skisport, und den daraus hervorgegangenen Schneesportarten (vgl. Paragraph 2 Abs.1 der VHSV-Satzung)
- Pflege der internationalen Verständigung
- Wahrnehmung überfachlicher Aufgaben
- Auseinandersetzung mit Fragen des Umweltschutzes
- Vertretung der Belange der SKIJUGEND HAMBURG in den Gremien des VHSV, der Hamburger Sportjugend, sowie im Jugendausschuss des Deutschen Skiverbandes e.V. und des Snowboard-Verbandes Deutschland e.V.
Paragraph7
(1) Die SKIJUGEND HAMBURG wirbt für die Ausübung sportlicher Betätigungin der Öffentlichkeit
(2) Sie bemüht sich, in der Gesellschaft Verständnis und Unterstützung zu
finden für Sportler und in der Jugendarbeit tätige Personen.
Paragraph8
Die Mitgliedsvereine des VHSV (vgl. Paragraph 3 Abs. 1 der Satzung) sollen Jugendabteilungen einrichten.STELLUNG DER SKIJUGEND HAMBURG IM VHSV
Paragraph9
(1) Die SKIJUGEND HAMBURG führt und verwaltet sich im Rahmen derJugendordnung und der Richtlinie der Hamburger Sportjugend; ansonsten
gelten die Satzung und Ordnungen des VHSV.
(2) Sie verwaltet selbständig die ihr aus dem Haushalt des VHSV, von der
Hamburger Sportjugend und von anderen Stellen für die Jugendförderung
zugewiesenen Mittel
Paragraph10
Der Vorsitzende des Jugendausschusses im VHSV (Jugendwart des VHSV) gehört kraft Amtes dem Präsidium des VHSV an.JUGENDAUSSCHUSS UND JUGENDWART DES VHSV
Paragraph11
Der Jugendausschuss besteht aus den Jugendwarten der Mitgliedsvereine und dem Jugendwart des VHSV.Paragraph12
Der Jugendwart des VHSV wird von den Jugendwarten der Mitgliedsvereine gewählt und von der Mitgliederversammlung des VHSV bestätigt (Paragraph 10 Abs.5e der Satzung). Die Wahl erfolgt in den Jahren mit ungerader Endzahl auf zwei Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bestätigung des Jugendwartes durch die Mitgliederversammlung.Paragraph13
Wird der vom Jugendausschuss gewählte Jugendwart von der Mitgliederversammlung nicht bestätigt, scheidet er vor Ablauf seiner Amtszeit aus oder ist er dauernd verhindert, sein Amt auszuüben, so wählen die Jugendwarte der Mitgliedsvereine innerhalb einer Frist von einem Monat einen neuen Jugendwart, der dem Hauptausschuss zur Einsetzung als kommissarischer Jugendwart vorgeschlagen wird. Wird auch der neu vorgeschlagene Jugendwart vom Hauptausschuss abgelehnt, ist eine gemeinschaftliche, außerordentliche Konferenz der Vereine (KdV - vgl. Paragraph 11 der Satzung) und der Jugendausschusssitzung einzuberufen.Paragraph14
(1) Eine ordentliche Jugendausschusssitzung ist vom Jugendwart oder einemvom Jugendwart beauftragten Vertreter mindestens einmal,
erforderlichenfalls mehrmals jährlich innerhalb einer Frist von 10 Tagen
unter Angabe einer Tagesordnung einzuberufen.
Eine außerordentliche Sitzung ist anzuberaumen, wenn mindestens 4
Mitglieder des Ausschusses dies unter Angabe der zu behandelnden
Punkte verlangen.
(2) Ort und Zeit der Jugendausschusssitzung bestimmt der Jugendwart.
(3) Die Leitung der Sitzung hat der Jugendwart, im Falle seiner Verhinderung
ein von ihm beauftragter Vertreter.
(4) Über Sitzungen des Jugendausschusses sind Niederschriften zu fertigen, in
denen alle Beschlüsse festzuhalten sind. Diese sind auch an das Präsidium
zuzuleiten.
Den Niederschriften sind Anwesenheitslisten beizufügen. Sie gelten als
genehmigt, wenn 3 Wochen nach Versand keine Einwände beim Jugend-
wart eingehen.
(5) Anträge können durch jedes Mitglied des Jugendausschusses gestellt
werden.
Paragraph15
(1) In der Jugendausschusssitzung haben die Jugendwarte der Mitgliedsvereinejeweils eine Stimme. Der Jugendwart hat eine Stimme.
(2) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen
gefasst. Bei Änderungen der Jugendordnung gilt der Paragraph 19.
Paragraph16
Der Jugendwart kann bei Bedarf Arbeitskreise einsetzen.Paragraph17
Der Jugendwart, im Verhinderungsfall ein von ihm beauftragter Vertreter, vertritt den Jugendausschuss nach außen in allen Organen und Ausschüssen des VHSV gemäß Satzung und Ordnungen, sofern dies in Satzung und Ordnung des VHSV vorgesehen ist.Paragraph18
Für die Verwaltungsarbeiten gelten die Finanz- und Geschäftsordnung des VHSV.ÄNDERUNGEN DER JUGENDORDNUNG
Paragraph19
Anträge auf Änderungen oder Ergänzungen der Jugendordnung müssen in der Einladung zur Jugendausschusssitzung im Wortlaut aufgeführt werden.Beschlüsse über Änderungen oder Ergänzungen der Jugendordnung bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Jugendausschussmitglieder.
Änderungen und Ergänzungen der Jugendordnung bedürfen der Bestätigung der Mitgliederversammlung des VHSV.
Ski-Metropolregion Hamburg
Alle guten Wünsche begleiten unseren Sportfreund Harald Winkler - komm bitte schnell wieder auf die Beine!

Probleme in der Konstruktion: Das "alpincenter" wird wohl noch bis Ende Oktober geschlossen bleiben.
Ski-Training Bispingen
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Do. 17:00-22:00 Uhr
VHSV Traingsfahrt
Vorbereitungstreffen
Freitag, 24. Sep. 10 18.30 Uhr
HH-Wandsbek - Clubheim SC
03 .Okt. 2010 Rennsport Fortbildung
für Übungsleiter und Skilehrer

08. bis 16. Okt. 2010
Schulferien Hamburg
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VHSV Jugend & Erwachsenen Traingsfahrt
08. bis 16. Okt. 2010
Schulferien Hamburg
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Fachübungsleiter Ski-Alpin (DSV-Grundstufe); DSV-Instructor Ski-Alpin; Fortbildung Ski Alpin für alle Lizenzstufen; Fachübungsleiter Snowboard (DSV-Grundstufe); DSV-Instructor Snowboard; Fortbildung Snowboard für alle Lizenzstufen
30. Jan. 2011 Sonntag
- HH Meisterschaft alpin -





























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